Das Dokumentations-Dilemma
Klare Antworten auf Fragen zur Dokumentation des Arbeitsauftrages der AP2
Im Jahr 2005 wurde der Konstruktionsberuf Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin eingeführt und seitdem beinhaltet die praktische Abschlussprüfung einen Arbeitsauftrag. Sechs Jahre später wurde der Beruf des Technischen Zeichners / der Technischen Zeichnerin durch die Berufe Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin bzw. Technischer Systemplaner / Technische Systemplanerin ersetzt.
Damit war der Arbeitsauftrag für alle angehenden Technischen Produktdesinger*innen gesetzt. Mit einer Dokumentation, die sie bei der IHK einreichen, weisen die Auszubildenden nach, woran und wie sie in den laut Ausbildungsordnung vorgesehenen 70h gearbeitet haben. Die Ausbildungsordnung lässt den Auszubildenden bei der Ausgestaltung der Dokumentation große Freiheiten, was nachvollziehbarer Weise zu berechtigten Fragen führt. Eine erste Orientierung bieten Betriebliche Musteraufträge des DIHK, welche auf der Webseite der IHK Stuttgart veröffentlicht worden sind.